Webinar: Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) 2025

Datum: 10.10.2025

Uhrzeit: 11:00–12:00 Uhr

Ort: kostenloses Webinar

Urteil mit Folgen: BGH weitet FernUSG auf digitale Lernangebote aus

Am 12. Juni 2025 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) auch für viele Online-Coachings und digitale Lernangebote gilt – unabhängig davon, ob Verbraucher oder Unternehmen teilnehmen. Fehlt die erforderliche Zulassung der Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU), sind Verträge nichtig und Teilnehmer können gezahlte Gebühren zurückfordern. Anbieter sollten daher jetzt prüfen, ob ihre Programme unter das FernUSG fallen, und gegebenenfalls eine Zulassung beantragen, um rechtliche Risiken und Rückforderungsansprüche zu vermeiden.

Webinar: Recht trifft Praxis. Fernunterricht unter der Lupe

In unserem Webinar am 10. Oktober 2025 von 11:00 bis 12:00 Uhr gibt Rechtsanwältin Svenja Schumann einen prägnanten Überblick über die gesetzlichen Grundlagen des Fernunterrichts nach dem FernUSG. Dabei erläutert sie auch das aktuelle BGH-Urteil vom 12. Juni 2025 und zeigt, welche konkreten Auswirkungen sich für Anbieter von Fernlehrgängen ergeben. Ergänzend berichtet Sünne Eichler, Expertin für Bildungsmanagement, aus der Praxis: Sie macht deutlich, welchen Bürokratieaufwand das FernUSG verursacht, wo Stolpersteine liegen und wo Anpassungsbedarf besteht. So erhalten Sie einen kompakten Einblick in rechtliche Vorgaben und praktische Herausforderungen – und wissen, worauf Sie künftig besonders achten sollten.

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